Logo CSBME

Herzlich Willkommen am...

Unsere Schulleitung

Unsere Schulleitung

Nachhaltigkeit

fördern

Wir

CSBME-Silder1

Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik

Willkommen am

CSBME Slider2

Berufliche Erstausbildung

Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Berufskraftfahrer*in

Berufskraftfahrer*in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Güterverkehr und in der Personenbeförderung (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).

Berufskraftfahrer*innen im Güterverkehr transportieren Güter unterschiedlichster Art, z.B. Industrieprodukte, Konsumgüter, Baustoffe, Holz, Kraftstoffe oder Heizöl, hauptsächlich mit dem Lkw. Im Personenverkehr sind sie beispielsweise als Busfahrer*innen im Linien- oder Reiseverkehr tätig. Sie kennen die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland und planen die Routen. Vor Fahrtantritt führen sie eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfen sie z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nehmen sie das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Sie sorgen dafür, dass die Ladung ausreichend gesichert ist und kontrollieren die mitzuführenden Papiere sowie die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs. Ein Schwerpunk ist das sichere Führen von großen Kraftfahrzeugen.

Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden die Berufskraftfahrer*innen am CSBME schulisch ausgebildet. Die Organisation des Unterrichts erfolgt sowohl im Teilzeit- als auch im Blockmodell.

Teilzeitklasse: Die Ausbildung zum / zur Berufskraftfahrer*in erfolgt an unserer Schule an ein oder zwei Berufsschultagen in der Woche. Die restlichen Wochentage lernen die Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben.

Blockklasse: Die schulische Ausbildung erfolgt pro Halbjahr im Blockunterricht von (i.d.R.) sechs Wochen.

Die Ausbildungsinhalte im Überblick:

  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Kontrollieren, Warten und Pflege der Fahrzeuge
  • Ladungssicherung
  • Verhalten bei Kundenkontakt und bei Unfällen
  • Logistik/Fahrtenplanung
  • Vertragsabwicklung

Während der Ausbildung zum / zur Berufskraftfahrer*in erwerben die Auszubildenden weitere Lizenzen: und zwar die Fahrerlaubnisse C und CE. Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 3,5 Tonnen fahren plus Anhänger, der maximal 750 Kilogramm wiegt, gefahren werden. Die Fahrerlaubnis CE berechtigt dazu, große Zugfahrzeuge mit Anhänger oder Sattelanhänger zu fahren, die mehr als 750 Kilo wiegen.

Elektrotechnik CSBME
Sven Volkhausen

Ansprechpartner Verkehrstechnik

Sven Volkhausen

E-Mail: voh@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 68 54
Telefax: 0521 – 51 30 31

Downloads | Links

 Informationen Berufenet

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine duale Ausbildung gibt es keine formale Aufnahmevoraussetzung. Wer den Beruf erlernen möchte muss sich in einer Firma auf eine Ausbildungsstelle bewerben.

Die Ausbildung kann grundsätzlich mit jedem Schulabschluss begonnen werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass überwiegend Auszubildende mit Haupt- und Realschulabschluss eingestellt werden. Einige Unternehmen verlangen zudem einen Führerschein der Klasse B – ob ein Ausbildungsbetrieb dies verlangt, steht in der Stellenanzeige.

Für die Ausbildung als Berufskraftfahrer oder als Berufskraftfahrerin sind Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit von großer Bedeutung, denn es gilt Menschen oder wertvolle Güter sicher an ihr Ziel zu bringen.

Erwerbbare Abschlüsse

Mit der Handwerkskammer- oder Industrie- und Handwerkskammer-Prüfung erwerben die Auszubildende*n den staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsschulausbildung erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den angestrebten Beruf.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) wird erworben, wenn die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0 erworben wird.

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben wird.

Parallel zur Ausbildung können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben, indem Sie dienstags und donnerstags abends zusätzlich die Berufsschule besuchen: Die Klassenbezeichnung im CSBME lautet HDQ – für die Höhere Doppelqualifizierung. Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre und endet mit der FHR-Prüfung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Die betriebliche Weiterbildung ist häufig in Lehrgangskursen für spezielle Kenntnisse der Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Klimaanlagen, Abgasuntersuchungen usw., organisiert. Es bestehen weitere Möglichkeiten der Weiterbildung, wie die Meisterausbildung. Ebenso ergeben sich oftmals auch betriebsintern Gelegenheiten einer Spezialisierung der Tätigkeit, wie im Fuhrparkmanagement, in der Ausbildung oder auch Disposition.

Für ein Studium an Uni oder FH ist die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachabitur) erforderlich. Auch ein duales Studium ist dann möglich.

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Berufskraftfahrer/innen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:

  • Connected Cars (z.B. Verkehrsflüsse aufgrund aktueller Positions- und Zustandsdaten über Fahrer/innen, Fahrzeuge und die Fahrsituationen optimal nutzen)
  • Digitale Verkehrs- und Parkleitsysteme (z.B. Route anhand von Informationen eines Leitsystems ändern)
  • Fahrerassistenzsysteme – FAS (z.B. Assistenzsysteme wie Head-up-Displays zur Einblendung von Routen nutzen)
  • Platooning (z.B. das Führerfahrzeug in einer sonst autonom fahrenden Fahrzeuggruppe steuern)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule machen die Ausbildungsunternehmen, mit denen der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.

Hier geht es zur Anmeldung.