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Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik

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Berufliche Erstausbildung

Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Fachkraft im Fahrbetrieb (m/w/d)

Fachkräfte im Fahrbetrieb werden am CSBME schulisch ausgebildet, um Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) führen zu können. Sie sorgen für die sichere Beförderung der Fahrgäste im Alltag als Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer in O-Bussen, Straßen-, Stadt oder U-Bahnen entsprechend den vereinbarten Fahrplänen kommunaler Verkehrsbetriebe. Fachkräfte im Fahrbetrieb wirken auch an der Fahrzeugdisposition und Personalplanung mit.  Als Servicepersonal verkaufen sie Fahrkarten, beraten Kunden über Verbindungen oder Fahrpreise und entschärfen in Konfliktsituationen. Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ist abzulegen.

Elektrotechnik CSBME
Sven Volkhausen

Ansprechpartner Verkehrstechnik

Sven Volkhausen

E-Mail: voh@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 68 54
Telefax: 0521 – 51 30 31

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Informationen Berufenet

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine duale Ausbildung gibt es keine formale Aufnahmevoraussetzung. Wer den Beruf erlernen möchte muss sich in einer Firma auf eine Ausbildungsstelle bewerben. Die ausbildenden Firmen stellen jedoch zumeist erwachsene Bewerber mit Vorkenntnissen und gerne auch mit Abitur oder Fachabitur ein. In der IHK-Bielefeld sind die Ausbildungsfirmen im Stellenatlas nach Orten einsehbar.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden die Fachkräfte im Fahrbetrieb (m/w/d) am CSBME schulisch ausgebildet. Die Organisation des Unterrichts erfolgt im Schuljahr 2023/2024 im Blockmodell.

Erwerbbare Abschlüsse

Mit der Handwerkskammer- oder Industrie- und Handwerkskammer-Prüfung erwerben die Auszubildende*n den Berufsabschluss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsschulausbildung erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den angestrebten Beruf.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) wird erworben, wenn die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0 erworben wird.

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben wird.

Parallel zur Ausbildung können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben, indem Sie dienstags und donnerstags abends zusätzlich die Berufsschule besuchen: Die Klassenbezeichnung im CSBME lautet HDQ – für die Höhere Doppelqualifizierung. Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre und endet mit der FHR-Prüfung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Die betriebliche Weiterbildung ist häufig in Lehrgangskursen für spezielle Kenntnisse der Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Klimaanlagen, Abgasuntersuchungen usw., organisiert. Es bestehen weitere Möglichkeiten der Weiterbildung, wie die Meisterausbildung.

Für ein Studium an Uni oder FH ist die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachabitur) erforderlich. Auch ein duales Studium ist dann möglich.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule machen die Ausbildungsunternehmen, mit denen der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.

Hier geht es zur Anmeldung.