Welche Abschlüsse / Berechtigungen können erworben werden?
Am CSBME können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren:
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger: https://www.ihk-akademie.de/ostwestfalen, www.bwb-bielefeld.de, www.bow.de
Welche Förderkonzepte gibt es?
Wie bestehe ich die Prüfung?
Unser Ziel ist es, dass die Auszubildenden unserer Schule die IHK-Prüfung erfolgreich und möglichst gut bestehen. Dazu bereiten wir im Vorfeld der Prüfung zielgerichtet im Unterricht darauf vor. Eine individuelle Vorbereitung ist jedoch auf jeden Fall vorzunehmen. Im Einzelfall ist auch die individuelle Unterstützung durch Dritte ratsam.
Kann ich einen Teil meiner Ausbildung im Ausland machen?
Es gibt verschiedene Programme, die den Auszubildenden Ausbildungszeiten im Ausland ermöglichen
1. Programm „Fit Für Europa“ aus OWL ins Auslandspraktikum (FFE),
2. Programm der IHK (Europa),
3. Programm der HWK (Europa),
4. Programm PPP des Deutschen Bundestages (USA).
Bei dem Programm „Fit für Europa“ können Berufsschüler*innen durch ein dreiwöchiges Auslandspraktikum Kompetenzen in den Bereichen Sprache und Internationalisierung erwerben. Initiator für das Programm, das durch die EU gefördert wird, ist die Schule. Die Verantwortung liegt bei den betreuenden Lehrer*innen.
Zu den Betreuungsaufgaben gehört die Unterstützung:
• bei der Beschaffung der Unterlagen und Formulare,
• bei der Erstellung der Bewerbung und des Lebenslaufs,
• bei der Konzeption der Lernaufgabe,
• bei dem Finden einer Unterkunft und eines Praktikumsbetriebes,
• bei der Erstellung des abschließenden Praktikumsberichts.
Für die Programme unter 2 bis 4 gibt es direkte Ansprechpartner*innen, die bei der Suche nach Praktikumsbetrieben und Unterkünften behilflich sind.
Für die Bereitstellung von Praktikumsplätzen im Ausland ist die Kooperation mit der IHK und der HWK wünschenswert.
Kann ich mein Englisch verbessern?
Englisch ist eines der berufsrelevanten Fächer. Fachliches Englisch schließt die Buisiness-Kommunikation mit ein. Im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung können in diesem Rahmen auch die Sprachkenntnisse verbessert werden.
Klassenfahrten in der Berufsschule?
Im 2. Ausbildungsjahr kann je nach Klassensituation eine Klassenfahrt angeboten werden.
Eintägige Fahrten zu Messen oder anderen Zielen sind nach Absprache innerhalb der Klasse möglich.
Wiederkehrende Termine:
Einschulung: immer am ersten Schultag nach den Ferien: Mittwoch
Erster Schultag nach den Sommerferien ab dem 2. Ausbildungsjahr: Donnerstag
Ausbilder- und Elternsprechtag: immer im Februar / März
Unterrichtsverteilung
Der Unterricht erfolgt ein- oder zweimal pro Woche.
1. Aj. | 2. Aj. | 3. Aj. | 4. Aj. | |||
1. Halbj. | 2. Halbj. | 1. Halbj. | 2. Halbj. | 1. Halbj. | 2. Halbj. | 1. Halbj. |
2 Tage | 2 Tage | 1 Tag | 2 Tage | 1 Tag | 1 Tag | 1 Tag |
Was wird unterrichtet?
Hier ist der Rahmenlehrplan hinterlegt.
Wie wird unterrichtet?
Es wird in Lernfeldern unterrichtet, die zu Bündelungsfächern zusammengefasst werden (vgl. Lehrplan).
Der Unterricht findet überwiegen in Projektform statt. Die Schüler*innen erhalten mehr oder minder komplexe Aufträge, die sie selbständig, in der Regel in Gruppen, zu einer Lösung führen. Dabei analysieren sie diese Aufträge, beschaffen sich Informationen aus verschiedenen Quellen (Literatur, Internet…).Sie entwickeln objektive Lösungsstrategien. Sie dokumentieren die Lösungen, meistens als 3-D-Modelle und daraus abgeleiteten technischen Zeichnungen. Verifizieren die Lösungen durch Simulationen (Bewegungsanalysen, Kollisionsprüfungen…) und präsentieren ihre Ergebnisse.
Je nach Erfordernis werden fachsystematisch organisierte Unterrichtseinheiten eingeschoben.
Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Aufgenommen in die Berufsschule werden die Auszubildende*n mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt online über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe verlangen jedoch in der Regel den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Klassenfahrten in der Berufsschule?
Eintägige Fahrten zu Messen oder anderen Zielen wie Betriebsbesichtigungen usw. sind nach Absprache innerhalb der Klasse möglich.
Im 1. bzw. 2. Ausbildungsjahr wird im Februar/März die Stufenfahrt Ski-Alpin angeboten.
Skiexkursion im 1. bzw. 2. Ausbildungsjahr
Ziele der Stufenfahrt sind:
Die Betriebe werden gebeten, den teilnehmenden Auszubildenden mindestens einen Tag als Sonderurlaub zu gewähren. Für die Schüler*innen, die nicht an der Fahrt teilnehmen, findet die Berufsschule in einer Parallelklasse statt.
Es besteht Helmpflicht!
Verkürzung der Ausbildung
Haben die Auszubildende*n schon eine andere Ausbildung absolviert oder sind sie bei Ausbildungsbeginn schon 21 Jahre alt, können sie ebenfalls einen Antrag auf Verkürzung stellen.
Insbesondere bei einer höheren schulischen Allgemeinbildung wie der Fachoberschulreife können 6 Monate und bei der Fachhochschulreife sowie dem Abitur können 12 Monate auf Antrag abgezogen werden.
Weiter kann bei entsprechenden guten Leistungen die Ausbildung abgekürzt werden. In der Berufsschule muss dazu mindestens ein Notendurchschnitt von 2,49 erreicht werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Ausbildungsbetrieb und die Kammer der Verkürzung zustimmen müssen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss online durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen. Hier geht es zur Anmeldung.
Die Verbrauchsmittelumlage beträgt bei Teilzeitklassen 6,– €. Im 4. Ausbildungsjahr entfällt die Verbrauchsmittelumlage.
Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwerfen und konstruieren Bauteile, Baugruppen oder Gesamtanlagen nach Kundenwunsch. In Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung fertigen sie an CAD-Systemen detaillierte Modelle, z.B. für die Modernisierung von Werkzeugmaschinen. Dabei beachten sie die jeweils einschlägigen Normen und tragen eine fertigungsgerechte Bemaßung ein. Sie berücksichtigen elektrotechnische Komponenten, wählen geeignete Normteile und den Anforderungen entsprechende Werkstoffe aus. Änderungsvorschläge, z.B. aus Fehler- und Prüfberichten, setzen sie konstruktiv um. Sie achten darauf, dass sich Entwicklungen wirtschaftlich umsetzen lassen. Außerdem erstellen sie Montagepläne und Stücklisten für die Fertigung. Sie pflegen Produktdokumentationen, verwalten die unterschiedlichen Entwicklungsversionen und sichern die Daten.
Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind an der Entwicklung von Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen beteiligt. Sie erstellen dreidimensionale Datenmodelle und technische Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen.
Von der Idee bis zum 3-D-Modell
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion begleiten den gesamten Prozess der Produktentwicklung vom Entwurf bis hin zum fertigen Datenmodell. Wenn z.B. eine neue Werkzeugmaschine entwickelt wird, erstellen Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion mit CAD-Systemen detaillierte 3-D-Modelle für Bauteile und Baugruppen. Dabei arbeiten sie eng mit Ingenieuren und Ingenieurinnen sowie mit Konstrukteuren und Konstrukteurinnen zusammen, deren Vorgaben sie umsetzen. Die Modelle versehen sie mit allen notwendigen Angaben, z.B. legen sie Maße, Toleranzen und Oberflächenbeschaffenheit fest. Sie wählen Normteile (z.B. Schrauben), Kaufteile und die entsprechenden Werkstoffe aus. Darüber hinaus entscheiden sie, welche Fügetechnik jeweils verwendet wird, z.B. wählen sie Schweiß- oder Klebeverbindungen aus. Sie berechnen Längen, Winkel, Volumen und Flächen oder entnehmen entsprechende Werte aus Tabellen. Um die Praktikabilität ihrer Entwürfe zu prüfen, führen sie Simulationen und Tests durch.
Aus dem 3-D-Datensatz leiten sie technische Zeichnungen ab. Außerdem generieren sie daraus weitere technische Unterlagen wie z.B. Montagepläne, Schaltpläne oder Stücklisten. Für Montageanleitungen und Produktbeschreibungen oder für Servicewerkstätten fertigen sie sogenannte Explosionszeichnungen an, die zeigen, wie die einzelnen Teile funktionieren und zusammenspielen bzw. in welcher Reihenfolge sie zu montieren sind. Bei ihren Konstruktionen beachten sie stets auch wirtschaftliche Erwägungen und die durch das Qualitätsmanagement gestellten Anforderungen.
Informationen bereitstellen
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind außerdem für die Pflege der Projektdokumentation und der Stammdaten verantwortlich.
Ist ein Auftrag fertiggestellt, überprüfen die Technischen Produktdesigner*iinnen die Datenmodelle, Zeichnungen und Pläne nochmals und übergeben sie dann als Datensatz oder Ausdruck dem Auftraggeber oder der Fertigungsvorbereitung. Teilweise präsentieren sie ihre Arbeitsergebnisse auch.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
Arbeitsbereiche / Branchen
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion finden Beschäftigung
Branchen im Einzelnen
Arbeitsorte
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in erster Linie im Büro, darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Besprechungsräumen.
Arbeitsgegenstände / Arbeitsmittel
Arbeitsbedingungen
Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwickeln Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge vorwiegend im Büro am Computer mithilfe von CAD-Programmen. Bei Maschinen-Testläufen sind sie in Werkhallen tätig, in denen es laut sein kann. Ihre Aufgaben erledigen sie eigenständig, bei großen Projekten auch im Team. Sie stehen in engem Kontakt mit Fachkräften aus anderen am Projekt beteiligten Abteilungen.
Bei der Konstruktion benötigen sie zeichnerisches Talent, Kreativität, räumliches Vorstellungsvermögen und technisches Verständnis. Sie arbeiten äußerst präzise und sorgfältig, damit das Endprodukt einwandfrei funktioniert. Beim Ausarbeiten der Konstruktionszeichnungen berücksichtigen sie die Wünsche der Auftraggeber sowie technische Regelwerke und gesetzliche Vorgaben.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Verdienst / Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.798,– € bis 3.074,– €
(Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration –
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.)
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