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Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik

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Berufliche Erstausbildung

Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Industrieelektriker*in

Industrieelektriker*innen der Fachrichtungen Betriebstechnik und der Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem installieren sie elektrische Systeme und Anlagen, betreiben sie und führen Wartungsarbeiten durch. Industrieelektriker*innen der Fachrichtungen Betriebstechnik und der Geräte und Systeme sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren und prüfen elektrische Systeme und Funktionen, führen Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen und Systemen durch, dokumentieren Produktionsdaten und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z. B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

Elektrotechnik CSBME
Behr

Ansprechpartner Verkehrstechnik

Helmut Behr

E-Mail: bhr@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 30 83
Telefax: 0521 – 51 30 31

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Informationen Berufenet

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine duale Ausbildung gibt es keine formale Aufnahmevoraussetzung. Wer den Beruf erlernen möchte muss sich in einer Firma auf eine Ausbildungsstelle bewerben.
Die Ausbildung kann grundsätzlich mit jedem Schulabschluss begonnen werden. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mind. mittlerem Schulabschluss ein.
Auf der Seite der Handwerkskammer zu Bielefeld sind in der Lehrstellen- und Praktikumsplatzbörse viele freie Ausbildungsplätze im Handwerk erfasst. In der IHK-Bielefeld sind die Ausbildungsfirmen im Stellenatlas nach Orten einsehbar.

Erwerbbare Abschlüsse

Mit der Handwerkskammer- oder Industrie- und Handwerkskammer-Prüfung erwerben die Auszubildende*n den Berufsabschluss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsschulausbildung erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den angestrebten Beruf.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) wird erworben, wenn die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0 erworben wird.

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben wird.

Parallel zur Ausbildung können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben, indem Sie dienstags und donnerstags abends zusätzlich die Berufsschule besuchen: Die Klassenbezeichnung im CSBME lautet HDQ – für die Höhere Doppelqualifizierung. Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre und endet mit der FHR-Prüfung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Die betriebliche Weiterbildung ist häufig in Lehrgangskursen für spezielle Kenntnisse der Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Klimaanlagen, Abgasuntersuchungen usw., organisiert. Es bestehen weitere Möglichkeiten der Weiterbildung, wie die Meisterausbildung.

Für ein Studium an Uni oder FH ist die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachabitur) erforderlich. Auch ein duales Studium ist dann möglich.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule machen die Ausbildungsunternehmen, mit denen der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.

Hier geht es zur Anmeldung.